Zeitarbeit als flexible Form der Beschäftigung hilft Ihnen, wenn kurzfristig externe Mitarbeiter/innen benötigt werden, um unvorhergesehene Personal-Engpässe abzufedern.

Dabei ist Zeitarbeit in den vergangenen Jahren zum „Klassiker“ geworden und die heute mit Abstand am meisten nachgefragte Personal-Dienstleistung.

Gesellschaftliche Reputation und -Absicherung für unsere Mitarbeiter/innen werden durch die Anwendung der Tarifverträge Zeitarbeit der BAP/DGB Tarifgemeinschaft gewährleistet.


Wir sind im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG, ausgestellt am 14. Mai 2012 durch die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit in Stuttgart. Die aktuelle Erlaubnisbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit, Nürnberg.

 

Unseren Kunden stellen wir die aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen kostenfrei zur Verfügung.

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